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T-Drossel, der Servicegarant für Schneckeninternet

CC BY-SA 2.0 / John F. Nebel / metronaut.de

CC BY-SA 2.0 / John F. Nebel / metronaut.de

Vor einiger Zeit kamen erste Berichte auf, dass der magentafarbene Telekommunikationsriese eine sogenannte Netzdrosselungen einführen will. Dementiert wurde damals auf Seiten des ISPs nichts, es wurde allerdings auch nichts bestätigt. Am 22. April wurde dann die Katze aus dem Sack gelassen, die Telekom wird ab 2016 eine Drosselung des Datenstroms ab einer Überschreitung eines spezifischen Traffickontingents einführen. Das Kontingent richtet sich nach der Bandbreite des Anschlusses, nach der Überschreitung des spezifischen Trafficvolumens wird der Datenstrom auf 384 Kbit/s gedrosselt – das entspricht der Hälfte(!) eines “DSL-Light” Anschlusses der Telekom. Die unterschiedlichen Trafficvolumengrenzen lauten wie folgt:

  • “Flatrate” bis zu 16 MBit/s – nach 75GB ist Schluss
  • “Flatrate” bis zu 50 Mbit/s – nach 200GB ist Schluss
  • “Flatrate” bis zu 100 Mbit/s – nach 300GB ist Schluss
  • “Flatrate” bis zu 400 Mbit/s – nach 400GB ist Schluss

Das man mit einem Internetanschluss mit einer Geschwindigkeit von 384 Kbit/s nicht mehr vernünftig surfen/arbeiten/spielen kann, sollte jedem klar sein. Damit jedoch nicht genug, interessant wird die neuartige Tarifgestaltung erst richtig, wenn man sich mit den Unterpunkten der Pressemitteilung beschäftigt:

Die Nutzung von Entertain wird nicht auf das im Tarif enthaltene Volumen angerechnet. “Mit Entertain buchen die Kunden Fernsehen, deshalb werden wir sicherstellen, dass sie nicht plötzlich vor einem schwarzen Bildschirm sitzen”, erläutert Hagspihl. Auch Sprachtelefonie über den Telekom-Anschluss wird nicht angerechnet. Beide Dienste sind im Gegensatz zu Internetdiensten Managed Services, die in einer höheren und gesicherten Qualität produziert und vom Kunden gesondert bezahlt werden. Reguläre Internetdienste werden diskriminierungsfrei nach dem “Best-Effort”-Prinzip behandelt, das bedeutet: so gut es die zur Verfügung stehenden Ressourcen ermöglichen. Das gilt auch für Internetdienste der Telekom.” (Quelle: Pressemitteilung Telekom)

Damit bestätigt die Telekom indirekt die Verletzung der Netzneutralität in Deutschland. T-Entertain, sowie VOIP über die hauseigenen Server der Telekom werden somit bevorzugt im Datenstrom behandelt und nicht auf das verbrauchte Trafficvolumen angerechnet. Gleiches geschieht jetzt schon bei der Verwendung von Spotify mit speziellen T-Mobile Mobilfunkverträgen. Ein Schelm, wer jetzt etwa daran denkt, dass evtl. auch bald der anfallende Traffic von Spotify und dem neuen Partner Evernote nicht zum verbrauchten Trafficvolumen hinzugerechnet wird. Im Weiteren soll es Serviceanbietern bald möglich sein, sich als sog. “managed service” bei der Telekom (gegen Geld versteht sich) aufschalten zu lassen. Dass bedeutet eine noch tiefergehende Untergrabung der Netzneutralität, da sich so Serviceanbieter von der Volumenbeschränkung freikaufen können. Im Umkehrschluss könnte das bedeuten, dass man sich zwar noch unendlich viele Filme in HD-Qualität eines bestimmten Anbieters anschauen kann, YouTube-Videos in HD-Qualität aber nur mit 384 Kbit/s aus der Leitung purzeln.

Mit der Umsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung wird die Telekom Zubuchoptionen einführen. Damit können Kunden auch über das integrierte Volumen hinaus das Internet mit Hochgeschwindigkeit nutzen. Die Details der Zubuchoptionen wird die Telekom rechtzeitig bekannt geben. (Quelle: Pressemitteilung Telekom)

Ist man also mit der Beschneidung der eigenen Festnetzanbindung auf 384 Kbit/s nicht zufrieden, so kann man sich, in guter alter T-Mobile-Mobilfunktarif-Manier für Geld eine Zubuchungsoption erkaufen, mit welcher man dann wieder die volle Geschwindigkeit nutzen darf. Das es sich bei der Netzdrosselung nach dem Volumenkontingent also nicht um eine Abwehrmaßnahme gegen den immer weiter steigenden Traffic innerhalb des www handeln kann, ist spätestens nach dieser Textpassage in der Pressemitteilung mehr als ersichtlich. Wer sich jetzt noch fragt, wie das technisch funktioniert, der kann sich zwei Wikipedia-Artikel über Deep Packet Ispection und Stateful Packet Inspection durchlesen.

Leider ist in Deutschland die Netzneutralität noch nicht Bestandteil des Gesetzes, ganz im Gegenteil zu den Niederlanden. Hier darf kein Internetdienst bevorzugt behandelt werden, ein Aufbau der geplanten “managed services” der Telekom wäre hier rechtswidrig. Es ist jetzt an der Zeit, dass sich die Politik auch endlich Gedanken über Netzpolitik, im Speziellen über Netzneutralität macht. Es kann und darf meiner Meinung nach nicht sein, dass bestimmte Standorte durch die pure Tatsache der Standortgebundenheit strukturell benachteiligt werden, denn wer von der Telekom nur eine Anbindung mit max. 16 MBit/s bekommt, der kann eben auch nur die 75GB an Traffic verbrauchen, selbst wenn er bereit wäre, für einen 400 Mbit/s VDSL-Anschluss zu bezahlen. Im Weiteren dürfen Dienste im Internet nicht benachteiligt werden, da dies den Wettbewerb massiv beschränkt und verhindert, da nicht jedes kleine oder mittlere StartUp die finanziellen Ressourcen hat um sich einen “managed service” zu leisten. Durch den Aufbau der “managed Service” Struktur werden dem Internetuser bewusst Inhalte unnötig verlangsamt oder ganz unbrauchbar gemacht.

Aus den oben angeführten Gründen ist meiner Meinung nach ein Aufbau einer “managed service”-, sowie Drosselungsinfrastruktur aufs Tiefste zu verurteilen! Kunden sollten sich dagegen auflehnen und in Zukunft die ISPs vor Vertragsabschluss gründlich durchleuchten, sodass ein Zuwachs an beschnittenen Festnetzverträgen verhindert werden kann!

Zu guter Letzt noch Clemens Schrippe vom MobileMacs Team zum Thema Internetdrosselung “dann ist es einfach funktional kaputt!”

Update (11:51): Das kotzende Einhorn hat einen, wie ich finde, sehr passenden YouTube Clip zum Thema Netzneutralität verlinkt, den will ich auch nicht vorenthalten.